Aus „Die Glocke“ vom 17. Mai 2007

Missstände im Klosterleben

Herzebrock-Clarholz (lja). Der Vorsitzende des Freundeskreises Propstei, Professor Dr. Werner Freitag, hatte kürzlich eine Vorlesung zum Thema „Der Konvent des Prämonstratenserklosters Clarholz im 16. und 17. Jahrhundert“ organisiert. Christa Wilbrand, Archivarin im Stadtarchiv Münster, die eine Examensarbeit über das Kloster Clarholz geschrieben hat, referierte im Kapitelsaal über Personengeschichte und Konfessionskonflikte einer Zeit, die, so Freitag, nicht unbedingt zu den Blütezeiten des Prämonstratenserklosters zu zählen und zudem bis jetzt auch relativ wenig erforscht worden sei.

Seit der Gründung des Ordens 1133 in Clarholz hat er im Lauf der Jahrhunderte viele wirtschaftliche Höhen und Tiefen durchgemacht. Während die Kanoniker, die Mitglieder des Stiftkapitels, im 14. Jahrhundert noch eine überragende Wirtschaftskraft vorweisen konnten, sank diese im 16. und 17. Jahrhundert bis auf ein Minimum ab. Wilbrand führte das vor allem auf die Zunahme des weltlichen Lebens im Orden zurück, was auch von den Obrigkeiten nicht unbemerkt blieb. Immer wieder wurden Reformen angestrebt, die das geistliche Leben wieder mehr in den Vordergrund stellen sollten. Allerdings scheiterte jede dieser Erneuerungsbemühungen, was wiederum zu Konflikten innerhalb des Konvents führte.

Vor allem in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde immer öfter das weltliche Leben der Pröpste des Ordens aufgedeckt. Kinder, Frauen, Schulden und sich häufende Auseinandersetzungen mit Mitbrüdern gehörten zur Tagesordnung der Ordensvorsteher. Die Schuld für die wachsende Verschuldung der Pröpste suchten diese vor allem bei den Bauern und auch bei den Konventualen, was reichlich Konfliktpotenzial barg, wie Christa Wilbrand zu berichten wusste.

Aufgrund ihres Lebenswandels wurden in dieser Zeit auch einige der Pröpste festgenommen. Glück hatten diejenigen, die in der Gunst der Grafenfamilie von Bentheim-Tecklenburg standen. Diese äußerst einflussreiche Familie konnte so die ein oder andere Strafmilderung und sogar Freisprüche bewirken.