Aus „Die Glocke“ vom 28.04.2010

Doppelname der Gemeinde besteht seit 25 Jahren

Herzebrock-Clarholz (ja). Das Jubiläum 1150 Jahre Herzebrock fällt in diesem Jahr zusammen mit einem weiteren: Vor 25 Jahren erteilte die Landesregierung die offizielle Genehmigung für den Doppelnamen Herzebrock- Clarholz.

1970 waren die bis dahin selbstständigen Gemeinden Herzebrock und Clarholz im Zug der kommunalen Neugliederung zusammengeschlossen worden. Name für die neue Doppelgemeinde wurde zunächst Herzebrock.

Dagegen regte sich der Widerstand derjenigen Clarholzer, die mit dem Verlust ihres Ortsnamens auch den Verlust ihrer lokalen Identität befürchteten. Im Jahr des 850-jährigen Bestehens von Clarholz fasste der Gemeinderat am 23. November 1984 einstimmig den Beschluss, den Doppelnamen Herzebrock-Clarholz zu führen. Der SPD-Politiker, Dr. Herbert Schnoor, damaliger Innenminister des Landes Nordrhein- Westfalen, überbrachte am19. April 1985 die Genehmigung dazu persönlich dem der Doppelgemeinde von 1984 bis 1992 vorstehenden Bürgermeister Dieter Mersmann (CDU).

Die Verbundenheit beider Ortsteile fußt auf einer Jahrhunderte langen gemeinsamen Geschichte. Bereits in der älteren Heberolle des Kanonissenstifts Herzebrock, die um 1085 entstand, tauchen die Namen Clarholz, Lette und der Bauerschaft Heerde auf: „Cleholta“ (Holz/Wald auf Kleie), „Letti“ (Landwehr, Landhagen) und „Herithi“ (Heide).

Der Freundeskreis Propstei Clarholz, die katholische Kirchengemeinde St. Laurentius und der Heimatverein Clarholz laden aus Dank und zur Erinnerung an die Doppelnamensgebung für Sonntag, 2. Mai, zu einem Gottesdienst ab 11 Uhr in die Clarholzer Pfarrkirche St. Laurentius und zu einer anschließenden Feierstunde ins Konventhaus ein. Zu den erwarteten Gästen und Zeitzeugen zählt voraussichtlich auch der frühere Innenminister, Dr. Herbert Schnoor.